Wasserschaden / Rohrbruch / Starkregen

Wenn es so aussieht!

 

Ruhe bewahren! - Abtec anrufen!  Tel. 01806 - 47 11 12

 

Wir leiten die von der Versicherung geforderten Sofortmaßnahen zur Schadengeringhaltungspflicht ein!

 

- Wir kümmern uns um Ihr Problem!

- Wir rechnen mit dem Versicherer ab!

- Wir setzen uns für Ihre Interessen ein!

- Wir klären alles mit Ihrem Versicherer, wenn Sie es möchten!

 

Trocknungsgerät bei der Arbeit
Bautrocknung Wasserschaden

Bautrocknung

Nach einem Wasserschaden, egal ob durch Rohrbruch, Hochwasser oder Rückstau im Kanal muss so schnell als möglich die Bautrocknung eingeleitet werden damit der Schaden nicht noch durch Schimmel und oder Bakterien schlimmer wird!

Voller Container nach Wasserschden
Container nach Wasserschaden

Wasserschadenbeseitigung

Das eingedrungene Wasser hat viel zerstört. Die Räume müssen gesäubert und der Schutt muss beseitigt werden.

Evtl. müssen Putze, Estriche, Elektroinstallationen entfernt werden.

Alles was verschont wurde muss zwischengelagert und gesäubert werden.

Wir dokumentieren für Sie den Schaden damit der Versicherer Ihnen die Summe ersetzen kann.

Fotos von vor und nach der Sanierung
Nach der Wasserschadensanierung

Wasserschadensanierung

Nach der Wasserschadenbeseitung erfolgt der Wiederaufbau der Räumlichkeiten viele Arbeiten (Gewerke) fallen jetzt an die koordiniert werden müssen. Wir setzten uns für Ihre Interessen ein den oftmals gibt es unterschiedliche Meinungen zur Sanierung des Schadens mit dem Schadenregulierer der Versicherung.


Abrechnung mit der Versicherung natürlich nur bei einem Versicherungsfall und das Sie eine Versicherung abgeschlossen haben!

Die Gebäudeversicherung deckt alle Schäden die durch Wasser- und Heizleitungen, geplatzter Wasch- oder Spülmaschinenschlauch, Rohrbruch (evtl. auch Aquarium, Regenwassernutzungsanlage, Wasserbett, dies ist Vertragsabhängig).

Ist Inventar in den Räumlichkeiten zerstört oder unbrauchbar geworden so kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.

Hat Ihnen ein Bekannter/Verwandter oder ein Handwerker einen Schaden zugeführt ist die Haftpflichtversicherung der jeweiligen Person zuständig (falls Versichert).